Ausbildungsbeiträge für Sänger*innen
Reglement für das Vorsingen (Audition)
Die Friedl Wald-Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträge an förderungsbedürftige und förderungswürdige Student*innen im Bereich Gesang für die Fächer Lied/Oratorium und Oper (Grundlagen siehe «Die Stiftung und ihre Leistungen»
- Kandidat*innen
- Die Kandidat*innen haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (massgebend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
- Die Kandidat*innen sind im Jahr der Audition nicht älter als 26 Jahre.
- Die Kandidierenden sind an einer anerkannten Fachhochschule für Musik der Schweiz eingeschrieben. Zugelassen sind Kandidat*innen, die sich zum Zeitpunkt der Audition im BA-Studium bis max. im 2. Semester des MA-Studiums befinden.
- Einmal jährlich wird in den entsprechenden Fachhochschulen ein Aushang zur Anmeldung für eine begrenzte Anzahl von Auditionsplätzen angebracht; ausschliesslich auf diese Aushänge können Bewerbungen erfolgen.
- Bei Interesse melden sich die Student*innen per mail bei der Friedl Wald-Stiftung. Diese wird individuell Vorabklärungen treffen und ggf. das weitere Procedere einleiten.
- Als Einsendeschluss gelten die Angaben auf dem Formular "Kurzinformation zum Versand Ihrer Unterlagen". Zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
- Video- und/oder CD-Produktionen werden nicht unterstützt.
- Vorsingen
- Das Vorsingen ist nicht öffentlich.
- Das Vorsing-Programm umfasst in der Regel drei Arien/Lieder unterschiedlicher Epochen und Stile aus dem Fachbereich der Kandidierenden. Ein Stück soll im Stil des Barocks oder der Klassik sein.
- Das Programm kann allein oder mit Partner*in vorgetragen werden. Die Vortragszeit beträgt max. 15 Minuten pro Bewerber*in
- Begleitung
Im Vortragssaal stehen ein Flügel sowie Notenständer zur Verfügung. Die Stiftung stellt jedoch keine Pianist*innen für Begleitung zur Verfügung. Falls erforderlich, ist ein*e Pianist*in (oder Partner*in mit einem anderen Instrument) von den Kandidierenden selbst zu organisieren. - Jury
- Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und mehreren externen Fachleuten zusammen.
- Die Jury-Mitglieder sind nicht als Lehrpersonen an einer schweizerischen Hochschule für Musik oder Oper tätig.
- Entscheide
Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mitgeteilt und nicht begründet. - Reisespesen
Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidierenden sowie ihrer allfälligen Spielpartner*innen. Der Spesenbetrag sowie Bank- oder Postscheckkonto für Spesen und allfällige Stipendien sind der Stiftung anlässlich des Vorsingens mit dem abgegebenen Spesenblatt bekannt zu geben.
Basel, im Oktober 2023